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Kann ich die Katzenbetreuung von der Steuer absetzen?

26 Okt. 2022.


Steuern sind nicht unbedingt das Lieblingsthema! Trotzdem ist es wichtig, sich zu informieren und Bescheid zu wissen. Cat in a Flat erklärt dir, wie du die Katzenbetreuung von der Steuer absetzen kannst und was du dabei beachten musst!

Was ist Katzensitting?

Katzensitting bedeutet, dass eine Person deine Katze oder deine Katzen bei dir Zuhause betreut, während du im Urlaub oder anderweitig außer Haus bist. Die Katzenbetreuung beinhaltet das Füttern, das Reinigen der Katzentoilette, sowie Spiel- und Kuscheleinheiten. Es gibt auch erweiterte Optionen wie Übernachtbetreuung oder die Gabe von Medikamenten. Cat in a Flat verknüpft Katzenbesitzer mit zuverlässigen Katzensittern vor Ort. Unser Ziel ist es, einen sicheren und professionellen Katzensitter-Service anzubieten, damit Katzen zuhause bleiben können, während ihre Besitzer verreisen. Cat in a Flat ist eine großartige Alternative zu Katzenpensionen.

Kann ich die Ausgaben vom Katzensitting von der Steuer absetzen?

Wir haben gute Nachrichten für dich! Die Kosten für die Betreuung deines Haustieres also beispielsweise fürs Katzensitten kannst du steuerlich geltend machen. Und zwar mit einem Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro.

Katzensitting als haushaltsnahe Dienstleistung – wie funktioniert das?

Katzenbetreuung beinhaltet Pflege, Füttern, Spielen, Kuscheln, das Katzenklo reinigen und vieles mehr. Alles Aufgaben, die der Sitter im Zuhause der Katze erledigt. Dadurch lässt sich Katzensitting  als „haushaltsnahe Dienstleistung“ von der Steuer absetzen. Für die Tierbetreuung kannst du eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Anfahrts- und Lohnkosten in Höhe von bis zu 20 000 Euro geltend machen. Das kann die Steuerlast um bis zu 4000 Euro reduzieren. Der Steuervorteil steht jedem Haushalt nur einmal zu. Aber vertrau uns: Für 20 000 Euro bekommst du jede Menge Katzensitter für jede Menge Katzen 🙂

Doch wie es bei der Steuer nun einmal so ist: Es gibt ein paar Punkte zu beachten. Welche das sind erklären wir dir im nächsten Abschnitt.

Kosten für Katzenbetreuung von der Steuer absetzen – was muss ich beachten?

Damit du die Katzenbetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen kannst, ist es zunächst einmal wichtig, dass die Betreuung bei dir Zuhause statt findet. Du kannst deine Katze also nicht zu einem Sitter bringen und dann versuchen dein Geld zurück zu fordern.

Weiterhin ist es wichtig, dass nur Anfahrts- und Lohnkosten absetzbar sind. Alles was deine Katze wie üblich verbraucht, also Wasser, Futter und Streu ist davon ausgeschlossen.

Ganz wichtig: Das Ganze funktioniert nur per Überweisung. Das Finanzamt ist sehr streng. Bei Barzahlungen gibt es keinen Steuerabzug. Dem Finanzamt ist es egal, ob du eine Quittung hast oder nicht! Dabei ist es besonders praktisch, wenn du über Cat in a Flat buchst. Cat in a Flat garantiert nicht nur eine sichere Zahlung per Online-Banküberweisung, sondern stellt automatisch eine steuerpflichtige Rechnung über die Ausgaben aus. Doch auf für Sitter ist der Cat in a Flat Service besonders praktisch: Cat in a Flat bietet Sittern auch eine sehr praktische Auflistung all ihrer Einnahmen durch Cat in a Flat-Buchungen.

Übrigens: Viele unserer Katzensitter kümmern sich in deiner Abwesenheit auch um andere Tiere! Das Sitting für Kaninchen, Vögel, Meerschweinchen & Co lässt sich dabei ebenso leicht von der Steuer absetzen!

Katzenbetreuung von der Steuer absetzen? Das ist kein Problem!

Katzenpension von der Steuer absetzen?

Grundsätzlich ist es nicht möglich die Betreuung deiner Katze in einer Katzenpension von der Steuer abzusetzen. Dies gilt nicht als „Haushaltsnahe Dienstleistung“, weil es eben nicht zu Hause geschieht. Daher sind diese Kosten, einschließlich Fahrtkosten, nur dann abzugsfähig, wenn die Pflege in Zuhause im Haus oder auf dem eigenen Grundstück erfolgt.

Lies mehr darüber, ob eine Katzenpension oder Katzensitting zuhause besser für deine Katze ist.

Welche Tier-Kosten kann ich von der Steuer absetzen?

  • Anschaffungskosten:  Die Anschaffungskosten für ein Tier sind nicht absetzbar.
  • Tierarztkosten: Leider sind auch die Tierarztkosten nicht absetzbar! Um Geld zu sparen, kannst du aber eine Versicherung für dein Tier abschließen.
  • Tierhaftpflicht: Hast du eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Die Tierhaftpflicht ist genau wie die eigene Haftpflichtversicherung anzusehen. Das bedeutet, dass die Kosten für diesen Aspekt als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden können – solange der Höchstbetrag nicht überschritten wird.
  • Tierfriseur: Hier funktioniert es ähnlich wie beim Katzensitten. Du kannst die Pflege deines Haustieres, also Krallenpflege, Waschen und Haareschneiden von der Steuer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen, sofern diese Arbeiten bei dir Zuhause geschehen sind.
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